Kostenbewusst und leistungsstark

FAQ

Rechnungsfehler?

Wenn Sie eine Rechnung von der Ärztekasse erhalten haben und glauben, dass die Leistungen nicht korrekt abgerechnet wurden, fragen Sie in einem ersten Schritt bei der zuständigen Ärztekasse-Agentur nach. Die Adresse und Telefonnummer finden Sie auf der Rechnung. Verständnisfragen können so meist ohne die Arztpraxis geklärt werden. Die Ärztekasse wird gegebenenfalls die Arztpraxis kontaktieren und eine Erklärung anfordern oder allfällige Fehler korrigieren lassen. Falls Sie die Rechnung direkt von der Arztpraxis erhalten haben, richten Sie Ihre Anfrage direkt an die Arztpraxis.

Elektronische Rechnungskopie

www.aerztekasse.ch/patienteninfo/elektronische-rechnungskopie

Doppelzahlungen

Die Bearbeitung von doppelt eingegangenen Zahlungen verursacht bei der Ärztekasse einen zusätzlichen Aufwand. Darum wird bei der Rückzahlung des doppelt überwiesenen Betrages eine Gebühr von maximal CHF 10.– für die Bearbeitung abgezogen.

Zahlungsverzug/Mahnungen

Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, orientieren Sie die Arztpraxis umgehend und warten Sie nicht, bis die ersten Mahnungen im Briefkasten liegen. Überfällige Arztrechnungen trüben nämlich auch das Vertrauensverhältnis zwischen Patientin/Patient und Ärztin/Arzt resp. Therapeutin/Therapeut. Sie vermeiden so auch, dass gegen Sie ein Betreibungsverfahren eingeleitet wird.

Inkasso

Die Kundin oder der Kunde kann mit Dritten einen Vertrag für Inkassoleistungen abschliessen. Liegt ein solcher vor, kann die Kundin oder der Kunde die Ärztekasse schriftlich mit der direkten und datenschutzkonformen Weiterleitung einer erfolglosen Rechnungsstellung an eine solche Inkassostelle (z. B. Inkasso Med usw.) beauftragen.

Der beauftragten Inkassostelle werden lediglich die Adressdaten, das Rechnungs- oder Behandlungsdatum sowie der Forderungsbetrag bekannt gegeben. Die eigentliche Rechnung wird nicht weitergeleitet.

Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverzug (Mahnungen/Inkasso)

Die Ärztekasse verschickt im Auftrag der Kundin oder des Kunden Mahnungen. Die Kundin oder der Kunde entscheidet, wie viele Mahnungen an säumige Zahlende geschickt werden sollen und legt die Mahnfristen fest. Zudem kann er unter verschiedenen Mahnungsvarianten wählen. Für die Aufwendungen verrechnet die Ärztekasse eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach der Mahnstufe und dem Mahnungsmodell richtet.

Bearbeitungsgebühren:

  • Für die 1. Mahnung: CHF 5.–
  • Für die 2. Mahnung: CHF 10.–
  • Für die 3. Mahnung: CHF 12.–
  • Für die 3. Mahnung, eingeschrieben: CHF 12.–
  • Für die spezielle «Mahnung R+»: CHF 15.–
  • Für Teilzahlungen pro Rate: CHF 5.–

Bleibt die Rechnung weiterhin unbezahlt, entscheidet die Kundin oder der Kunde über das weitere Vorgehen. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Weiterbearbeitung durch eine Inkassostelle zusätzliche Kosten zur Folge haben kann. Entscheiden Sie sich für die Weiterbearbeitung durch die Inkassostelle Inkasso Med, gelten deren Bedingungen, die Sie unter folgendem Link finden:

Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverzug

Zahlungen aus dem Ausland

Wichtige Informationen für Honorarschuldnerinnen und Honorarschuldner:
Wenn Sie von der Ärztekasse eine Rechnung erhalten haben, können für die Überweisung aus dem Ausland folgende Kontoangaben verwendet werden:

  • Bank: Swiss Post-PostFinance, 3030 Berne, Switzerland
  • IBAN-Code: CH63 0900 0000 3000 0575 3
  • SWIFT-Code: POFICHBE
  • BIC-Code: POFICHBE
  • Begünstigter: Ärztekasse, CH-3073 Gümligen
  • Konto: 30-575-3
  • Mitteilung: Angabe Dokument-Nr.

Achtung: Zur Identifikation Ihrer Überweisung unter «Mitteilung» unbedingt die Dokument-Nummer angeben! Diese finden Sie ganz oben auf der Rechnung.

Payments from abroad

Important information for the debtors of fees:
If you have received an invoice from the Ärztekasse (Physicians Payments Scheme), you may use the following account details to make payment transfers from abroad:

  • Bank: Swiss Post-PostFinance, 3030 Berne, Switzerland
  • IBAN-Code: CH63 0900 00000 3000 0575 3
  • SWIFT-Code: POFICHBE
  • BIC-Code: POFICHBE
  • Beneficiary: Ärztekasse, CH-3073 Gümligen
  • Account: 30-575-3
  • Message: State the document number

Important: to identify your transfer, please make sure to indicate the document number under "Message"! You will find this number at the top of the invoice.

Versichertenkarte

Bringen Sie bei jedem Arztbesuch Ihre Versichertenkarte mit. So ist sichergestellt, dass Ihre aktuelle Krankenkasse und Wohnadresse erfasst werden.

Krankenkassenwechsel

Sobald ein Wechsel erfolgt und dieser von der neuen Krankenversicherung bestätigt worden ist, informieren Sie bitte die Praxis (am besten mit der neuen Versichertenkarte).

Verpasster Arzttermin

Grundsätzlich ist die Arztpraxis berechtigt, einen Termin, der nicht eingehalten worden ist, zu verrechnen. Wenn die Absage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, sind die meisten Arztpraxen kulant, vor allem wenn ausserordentliche, nicht vorhersehbare familiäre oder berufliche Zwischenfälle die Patientinnen/Patienten daran hindern, den Arzttermin einzuhalten.

TARMED?

TARMED ist ein gesamtschweizerisches Tarifsystem für ambulante ärztliche Leistungen, an das sich alle freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte und auch die Spitäler zu halten haben. Die Krankenkasse kontrolliert, ob die in Rechnung gestellten Kosten den nach TARMED erbrachten ärztlichen Leistungen (Untersuchungen, Behandlungen etc.) entsprechen.

Tiers Garant?

Die Arztpraxis sendet die Rechnung direkt an die Patientinnen und Patienten. Diese können die Rechnungen einsehen und kontrollieren und dann entscheiden, ob sie die Rechnung zwecks Rückerstattung an die Krankenkasse weiterleiten wollen oder nicht.

Tiers Payant?

Arztpraxis und Krankenkasse rechnen direkt untereinander ab, ohne dass die Patientinnen und Patienten die Direktbezahlung der Rechnungen von der Krankenkasse an die Arztpraxis stoppen können. Die Patientinnen und Patienten haben jedoch das Recht, von der Arztpraxis eine Rechnungskopie zu erhalten. Dies ist heute auch elektronisch möglich. Geben Sie bei Ihrem nächsten Praxisbesuch Ihre E-MailAdresse an und Sie erhalten über einen gesicherten Link Zugang auf Ihre Rechnungskopie.

Datensammlung – TrustCenter

Die Kundinnen und Kunden der Ärztekasse können diese beauftragen, die Daten im Rahmen der teilweise obligatorischen und gesetzlich vorgesehenen Datenlieferung kostenlos und datenschutzkonform an ein TrustCenter oder die zentrale Datensammelstelle (ZDS) weiterzuleiten. Diese Weiterleitung der Daten erfolgt nur, wenn die Kundin oder der Kunde einen Anschlussvertrag mit einem TrustCenter oder eine Beitrittserklärung mit der ZDS unterzeichnet und einen entsprechenden schriftlichen Auftrag zur Datenweiterleitung an die Ärztekasse erteilt hat. Die Daten werden vor der Weiterleitung gemäss geltendem Standard pseudonymisiert und verschlüsselt.