Mitgliedschaft
Partizipation am Erfolg
Als Genossenschaft vertritt die Ärztekasse keine kommerziellen Eigeninteressen, sondern einzig diejenigen ihrer Genossenschafterinnen und Genossenschafter, also der Schweizer Ärztinnen und Ärzte. Und weil diese gleichzeitig Kundinnen und Kunden sowie Eigentümerinnen und Eigentümer der Ärztekasse sind, haben sie auch die Möglichkeit, am Erfolg teilzuhaben.
Als Einzelmitglieder der Ärztekasse aufgenommen werden können Ärztinnen und Ärzte, sowie Angehörige von universitären Medizinalberufen, welche die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung besitzen, den Beruf aktiv ausüben und mit der Ärztekasse einen Dienstleistungsvertrag abschliessen. Neumitglieder der Ärztekasse zeichnen einen Anteilschein zu 1000 Franken. Der attraktive Zinssatz wird jährlich festgelegt, ist also eine Gewinn bringende Investition.
Andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen
Von den Leistungen der Ärztekasse profitieren können nicht nur Arztpraxen. Auch Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Hebammen, Pflege- und Betreuungsdienste, sowie Ärztegesellschaften und Kliniken sind willkommen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Organisationsreglement
Statuten